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«Fühlende Wesen»

Spanien verbessert Schutz von Haustieren

Wer in Spanien seine Haustiere vernachlässigt oder gar quält, muss künftig mit härteren Strafen als bisher rechnen. Ausnahmen vom neuen Tierschutzgesetz gelten unter anderem für Jagd- und Blindenhunde.

veröffentlicht am 16.03.2023 um 14:20 Uhr

16. März 2023 14:20 Uhr

In Spanien gibt es schätzungsweise rund 26 Millionen Haustiere, darunter vor allem Hunde und Katzen. Foto: Patrick Pleul/dpa/Archiv
dpa

Wer in Spanien seine Haustiere vernachlässigt oder gar quält, muss künftig mit härteren Strafen als bisher rechnen. Ausnahmen vom neuen Tierschutzgesetz gelten unter anderem für Jagd- und Blindenhunde.

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In Spanien sollen Haustiere künftig als «fühlende Wesen» besser vor Vernachlässigung, Aussetzung und Quälerei durch ihre Halter geschützt werden. Das Unterhaus in Madrid billigte abschließend das «Gesetz für die Rechte und das Wohlergehen von Tieren» und Änderungen im Strafgesetzbuch mit höheren Strafen für Tierquälerei. Die Verbesserungen sollen den geschätzt rund 26 Millionen Haustieren in Spanien, vor allem Hunde und Katzen, zugutekommen.

So dürfen Hunde künftig nicht länger als einen Tag und Katzen nicht länger als drei Tage allein gelassen werden. Zudem müssen sie artgerecht untergebracht und vor Kälte und Hitze geschützt und wenn nötig tierärztlich behandelt werden. Alle Herrchen und Frauchen werden verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Lieblinge abzuschließen.

Misshandlungen und andere Verstöße gegen den Tierschutz können mit Geldstrafen bis zu 200.000 Euro oder sogar Gefängnis bestraft werden. Wer sein Tier misshandelt hat, dem wird dieses unwiederbringlich entzogen und in ein Tierheim gegeben.

Foto: DIALOG

Für einzelne Tiere gelten Ausnahmen

Eine Tötung von Haustieren ist nur bei einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit oder im Rahmen von Euthanasie erlaubt und dann auch nur durch einen Tierarzt.

Jagdhunde, die bisweilen besonders grausam behandelt werden und ursprünglich denselben Schutz genießen sollten, wurden nach Protesten von Jägerverbänden allerdings ausgenommen. Ausnahmen gelten auch für Polizei- und Blindenhunde sowie Herden- und Hütehunde. Auch das Verbot, Tiere für Kampfveranstaltungen wie etwa Hahnenkämpfe einzusetzen, hat eine Ausnahme - es gilt nicht für Stierkämpfe. Auf Nutztiere in der Landwirtschaft finden andere Regeln Anwendung.

Die Gesetzesinitiative der linken Koalitionsregierung hatte für hitzige Diskussionen gesorgt. So strich das Oberhaus in der Abstimmung vergangene Woche die geplante Pflicht für Hundehalter, einen Kursus für artgerechten Umgang mit ihrem Liebling zu belegen. Dem stimmte auch das Unterhaus zu. Die Hunde selbst aber werden einem Test unterzogen, ob sie eine Gefahr für ihre Umgebung und die Öffentlichkeit darstellen könnten.

Entfallen ist auch das Verbot, dass Obdachlose keine Hunde halten dürfen. Obwohl sie manchmal für das Betteln um Almosen missbraucht würden, seien sie für die besonders ungeschützten Obdachlosen ein zu wichtiger Begleiter.



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