Am jüngsten Tag des Prozesses, der den Steuerzahler zunehmend teuer zu stehen kommt, zog die Verteidigung gleich zehn Beweisanträge auf einmal aus der Tasche. Zum Teil sollten Zeugen, die bereits vernommen worden sind, erneut gehört werden. Fast alle Anträge wurden anschließend von der 1. Großen Strafkammer abgelehnt.
In einer knappen Stellungnahme hatte Staatsanwalt Klaus-Jochen Schmidt die beantragte Beweiserhebung zuvor "ohne Bedeutung" genannt. Mit Blick auf die beiden Verteidiger hatte eine Kollegin Schmidts kürzlich sogar das Wort "Prozessverschleppung" in den Mund genommen. Andererseits wittert die Verteidigung offenbar Morgenluft, nachdem ein Kronzeuge seine belastende Aussage zwischenzeitlich in großen Teilen widerrufen hat.
In einem vorausgegangenen Prozess hatte dasselbe Gericht den Mann zusammen mit einem Rintelner zu jeweils zweijährigen Bewährungsstrafen verurteilt. Beide sollen Fahrer der Asylbewerber gewesen sein. Der Rintelner bleibt bei seiner Darstellung.
Zur Erinnerung: Vorgeworfen wird den angeklagten Eisbergern, aus dem Asylbewerberheim heraus insgesamt zehn Schmuggelfahrten in die Niederlande veranlasst zu haben. Durch Kuriere sollen dabei unterm Strich rund 600 Gramm Heroinüber die Grenze gelangt sein. Im Fall eines Schuldspruchs drohen den bereits inhaftierten Angeklagten mehrjährige Haftstrafen, womöglich im hohen einstelligen Bereich. Am 25. April wird der Mammut-Prozess fortgesetzt.
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