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Wer neu baut, wird zum Umweltschutz verpflichtet

Wer neu baut, wird zum Umweltschutz verpflichtet. Seit Jahresbeginn gilt das Erneuerbare-Energien-Wärme- gesetz. Es schreibt vor, dass bei Neu- bauten ein Teil des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien abgedeckt wird.

veröffentlicht am 26.03.2009 um 12:30 Uhr
aktualisiert am 12.10.2009 um 13:49 Uhr

26. März 2009 12:30 Uhr

Seit diesem Jahr müssen Hausbauer auf so einiges achten.

Wer neu baut, wird zum Umweltschutz verpflichtet. Seit Jahresbeginn gilt das Erneuerbare-Energien-Wärme- gesetz. Es schreibt vor, dass bei Neu- bauten ein Teil des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien abgedeckt wird.

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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Wer neu baut, wird zum Umweltschutz verpflichtet

Seit Jahresbeginn gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es schreibt vor, dass bei Neubauten ein Teil des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien abgedeckt wird.

Das Ziel, das die Bundesregierung mit dem neuen Wärmegesetz verfolgt, ist klar: Bis 2020 sollen erneuerbare Energien in Deutschland einen Anteil von 14 Prozent an der Wärmeversorgung erreichen. Daher muss ab sofort die Energie, die in Neubauten für Heizung und Warmwasser benötigt wird, zum Teil aus regenerativen Quellen stammen. Dies gilt für alle ab 2009 neu errichteten Gebäude mit über 50 Quadratmeter Nutzfläche. Sanierungen sind nicht betroffen. Auch Gebäude, für die der Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 gestellt wurde, fallen nicht unter die Nutzungspflicht. Eine Möglichkeit, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sind beispielsweise Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung, die mit einem Gas-Brennwertgerät gekoppelt werden.

Foto: DIALOG

Wer in seinem Neubau keine erneuerbaren Energien nutzen möchte, der hat nach Auskunft der Initiative Erdgas pro Umwelt die Möglichkeit, auf Ersatzmaßnahmen auszuweichen. Um die Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen, reicht es auch aus, wenn eine überdurchschnittliche Wärmedämmung mit einer Gas-Brennwertheizung zum Einsatz kommt.

Eine zweite Säule des neuen Gesetzes, das die Bundesregierung erlassen hat, ist die finanzielle Förderung erneuerbarer Energietechniken. So wird beispielsweise die Installation von Solarkollektoren weiterhin mit einem attraktiven Zuschuss unterstützt.

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