Obernkirchen/Bückeburg (ly).
Wahre Liebe, so heißt es, verzeiht alles. Dennoch: Eine Liebende (29) aus Obernkirchen verzeiht vielleicht etwas zu häufig. Erst rennt die Frau zur Polizei, hinterher war der Streit mit ihrem Lebensgefährten dann meistens halb so schlimm. Und Streit gibt es reichlich. Allein von bisher 20 Polizeieinsätzen ist dieRede.
Wenn die Liebe hinfällt: Schlagen und wieder vertragen - beziehungstechnisch lebt das Pärchen offenbar in ziemlich chaotischen Verhältnissen. In einem Fall von gefährlicher Körperverletzung, der gestern das Bückeburger Amtsgericht beschäftigt hat, hatten Nachbarn die Beamten gerufen. Vorausgegangen waren anhaltende verbale Auseinandersetzungen, die schließlich in einem körperlichen Gewaltausbruch des Mannes gipfelten. Mit dem Rohr eines Staubsaugers drosch der 41-Jährige im Oktober vergangenen Jahres auf seine Lebensgefährtin ein.
Groß war das Gezeter, als die Polizei kam. "Sogar in unserem Beisein ging der Streit weiter", erinnert sich ein Ordnungshüter. Während der gestrigen Gerichtsverhandlung schien dann alles wieder gut. Überdies machte die Frau von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Strategisch darf diesals geschickter Schachzug gewertet werden. Kurz vor der Verhandlung haben die Streithähne sich nämlich verlobt, und als Verlobte hatte die 29-Jährige ein Aussageverweigerungsrecht.
Am Ende wurde das Verfahren gegen den Obernkirchener eingestellt, allerdings mit der Auflage, 80 Stunden gemeinnützig zu arbeiten. "Wurde ja auch Zeit, dass man sich mal verlobt", bemerkte Richter Armin Böhm mit kaum verhohlener Ironie und fügte hinzu: "Wir machen uns hier nicht zum Kasper."
Beim nächsten Streit könnten Polizei und Justiz also eher verhalten reagieren. "Offenbar haben sich beide wieder versöhnt", meinte Verteidiger Dr. Volkmar Wissgott. "Ich kann nur inständig hoffen, dass es diesmal besser läuft."
Dass es in der Beziehung drunter und drüber geht, zeigt auch diese kleine Anekdote: Gerade hat der Mann wegen des Verdachts, seine Verlobte vergewaltigt zu haben, mehrere Wochen in Untersuchungshaft verbracht. Zwischenzeitlich ist er wieder auf freiem Fuß. "Kein hinreichender Tatverdacht", hieß es zur Begründung
Apropos Vergewaltigung: Im Sommer 2004 hatte das Bückeburger Schöffengericht den Obernkirchener deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung verurteilt. Das Opfer: seine Lebensgefährtin. Auch damals hatte die Frau alles verziehen.
Aber das nur am Rande.
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