Zugleich schnürte die 1. Große Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Dr. Birgit Brüninghaus ein umfangreiches Auflagenbündel: So darf der Arbeitslose künftig keine Betäubungsmittel mehr besitzen, muss hundert Stunden gemeinnützig arbeiten und vor allem bis zum 1. Juni eine stationäre Drogentherapie beginnen.
Von Januar bis April 2004 hat der Rintelner alle zwei Wochen mindestens ein Gramm Haschisch an einen damals 16 Jahre alten Schüler verkauft. Die beiden warfen häufig Geld zusammen und kifften gemeinsam, wobei der Angeklagte jeweils das Rauschgift besorgte. Der gravierendste Fall geschah im Oktober desselben Jahres: Weil der von Rechtsanwalt Gunter Mücke verteidigte Mann inzwischen 21 Jahre alt war, erfüllte er durch eine weitere Drogenabgabe einen Verbrechenstatbestand. Diese letzte Übergabe ereignete sich in der Wohngemeinschaft eines Jugendhofes, in dem der Schüler mittlerweile lebte. Dort legten der 16-Jährige und ein gleichaltriger Bekannter 15 Euro zusammen. Nach einem Anruf fuhr der Angeklagte in die Außengruppe, nahm das Geld und kam eine Stunde später mit drei Gramm Haschisch zurück.
Für diese Taten war der heute 24-Jährige im Frühjahr 2006 vom Rintelner Amtsgericht nach allgemeinem Strafrecht zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Vier Monate später erzielte er in seiner Berufung einen Teilerfolg: Das Landgericht Bückeburg erkannte auf die Anwendung von Jugendrecht und stellte gleichzeitig die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zurück. Eine Entscheidung, die jetzt revidiert worden ist, weil der junge Mann nur ungenügend mit der Bewährungshilfe kooperierte und die ihm auferlegten Arbeitsstunden nicht vollständig abgeleistet hat.
Inzwischen konsumiert er auch wieder regelmäßig Haschisch. Außerdem laufen gegen ihn zurzeit mehrere Ermittlungsverfahren.
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