Autor:
Wilfried Altkrüger, HamelnSeine Abteilung hat mit Datum vom 21. Juni 2019 die Vorlage 143/2019 „Ehemaliger britischer Schießstand. Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit“ erstellt und dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung zugeleitet. Bis zur Sitzung des Ausschusses am 21. August blieben also zwei Monate Zeit, um die Fraktionen beziehungsweise einzelne Ausschussmitglieder vorab über Einzelheiten zu informieren oder eventuelle Bedenken auszuräumen.
Ob und wer in diesem informellen Beratungsprozess Zustimmung oder Ablehnung signalisiert, ist jedoch für die Beschlussfassung des Ausschusses unerheblich – und die ist am 21. August eindeutig erfolgt: Die Vorlage wurde mit vier Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Dieses Ergebnis sollte Herr Aden ohne Umschweife anerkennen und nicht noch durch unwürdiges Nachtreten gegen einzelne Ausschussmitglieder zerreden. Er hat einfach den zuständigen Ausschuss nicht von seinem sein Vorhaben überzeugt!
Es gibt einen einfachen Grund für die Anfechtung des Beschlusses. Die Vorlage lautet: „Ehemaliger britischer Schießstand“ – in der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung wird die Vorlage jedoch unter dem Titel „Schießstand Holtensen“ aufgerufen. Das sollte Verwaltungsjuristen auf den Plan rufen.
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2021
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.