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Streit um Asylkosten

Landkreis (joe). Einen langjährigen Streit zwischen dem Landkreis Schaumburg und der Stadt Hannover auf der einen sowie dem Land Niedersachsen auf der anderen Seite um 370 000 Euro beziehungsweise 6,6 Millionen Euro für den Unterhalt von Asylbewerbern hat das Land am Montag weitgehend gewonnen: Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts stehen dem Landkreis Schaumburg von seiner Forderung lediglich 70 000 Euro zu.

veröffentlicht am 08.05.2007 um 00:00 Uhr

08. Mai 2007 00:00 Uhr

Landkreis (joe). Einen langjährigen Streit zwischen dem Landkreis Schaumburg und der Stadt Hannover auf der einen sowie dem Land Niedersachsen auf der anderen Seite um 370 000 Euro beziehungsweise 6,6 Millionen Euro für den Unterhalt von Asylbewerbern hat das Land am Montag weitgehend gewonnen: Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts stehen dem Landkreis Schaumburg von seiner Forderung lediglich 70 000 Euro zu.

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Damit sind die Akten in dem Fall, in dem beide Seiten plausible Argumente vorzubringen haben, aber noch nicht geschlossen. Denn die Berufung ist zugelassen, und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte bereits bei ähnlichen Klagen angedeutet, dass das Land möglicherweise die volle Summe erstatten müsse. Die 370 000 beziehungsweise 6,6 Millionen Euro, auf die Schaumburg und die Landeshauptstadt Anspruch zu haben glauben, sind von 1997 bis Ende 2003 aufgelaufen. Vorher und nachher war die Rechtslage klar. Für die strittigen Jahre weigert sich das Land jedoch, für zwei Gruppen von Asylbewerbern zu zahlen. Zu der einen gehören die Ausländer, die zwar Asyl beantragt haben, aber schon eine Aufenthaltserlaubnis haben - etwa weil sie hier studieren oder mit Deutschen verheiratet sind. Für diese Menschen - und das ist die weitaus größere Gruppe - müsse nicht das Land, sondern die Kommune aufkommen, stellt die 10. Kammer fest. Der Unterhalt orientiere sich an den Sozialhilferegelungen. Bei der zweiten, der kleineren Gruppe, erhielten Landkreis Schaumburg und Stadt Hannover Recht. Das betrifft die Ausländer, deren Asylbegehren offensichtlich unbegründet ist. Sie müssten das Land verlassen, auch wenn sie gegen ihre Ablehnung klagen. In der Praxis reisen jedoch nicht alle aus, sondern einige werden geduldet. Sie bleiben Asylantragsteller, und folglich muss das Land nach Ansicht des Gerichts für ihren Unterhalt aufkommen. Der Vorsitzende Richter Werner Reccius verwies darauf, dass sich das Land mit anderen Kommunen - auch mit der Region - vor dem OVG auf einen Vergleich geeinigt habe. Im Fall der Landeshauptstadt und des Kreises Schaumburg sei es dazu jedoch nicht bereit. Der Landkreis Schaumburg, der auf 346 000 Euro geklagt hatte, hat also nur in einem Teilbereich Recht bekommen. Das Land muss ihm 69 200 Euro für die Asylbewerber zahlen, die ausreisepflichtig sind, aber aus verschiedenen Gründen geduldet werden. Auch beim Landkreis Schaumburg bleibt das Land hart.

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