Die Stadt Hamen hat vor dem Hintergrund der Corona-Krise ein städtisches Hilfsprogramm für Unternehmen aufgelegt. Demnach können Gewerbesteuerpflichtige bis Ende des Jahres 2020 die Stundung der fälligen Gewerbesteuer beantragen. Zinsen dafür fallen nicht an, teilt die Stadt Hameln mit. Die Regelung gilt für Betriebe, deren Betriebsstätten aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen oder die von Auftragsrückgängen aufgrund der Corona-Krise betroffen sind. Daneben haben Betriebe die Möglichkeit, einen Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen zu stellen. Außerdem werde die Stadt dem Einzelhandel und der Gastronomie für den Zeitraum der Schließung die Sondernutzungsgebühr für Warenauslagen und Außenbestuhlung erstatten.
veröffentlicht am 24.03.2020 um 12:07 Uhr aktualisiert am 24.03.2020 um 12:40 Uhr