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"Besonders schwerer Fall des Totschlags" / Hauptverhandlung gegen Karl-Heinz B. am 20. Juni

Staatsanwalt klagt Axt-Täter aus Hohenrode an

Hohenrode/Bückeburg (crs). Knapp drei Monate nach dem tödlichen Ehestreit von Hohenrode hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Karl-Heinz B. erhoben. Auf einen "besonders schweren Fall des Totschlags" laute die Anklageschrift, bestätigte Landgerichtssprecherin Dr. Birgit Brüninghaus gestern auf Anfrage unserer Zeitung - damit ist im Fall eines Urteils auch eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht ausgeschlossen. Voraussichtlich am 20. Juni soll die Hauptverhandlung gegen B. beginnen.

veröffentlicht am 16.05.2007 um 00:00 Uhr

16. Mai 2007 00:00 Uhr

Hohenrode/Bückeburg (crs). Knapp drei Monate nach dem tödlichen Ehestreit von Hohenrode hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Karl-Heinz B. erhoben. Auf einen "besonders schweren Fall des Totschlags" laute die Anklageschrift, bestätigte Landgerichtssprecherin Dr. Birgit Brüninghaus gestern auf Anfrage unserer Zeitung - damit ist im Fall eines Urteils auch eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht ausgeschlossen. Voraussichtlich am 20. Juni soll die Hauptverhandlung gegen B. beginnen.

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Unstrittig ist der Tathergang: Der zur Tatzeit 54-jährige B. hat gestanden, seine neun Jahre jüngere Frau am Abend des 17. Februar in der gemeinsamen Wohnung am Hohenroder Liethweg mit einer Axt erschlagen zu haben. Die beiden jüngsten der fünf gemeinsamen Kinder des Paares, ein elf Jahre altes Mädchen und ein sieben Jahre alter Junge, waren zur Tatzeit in der Wohnung. Die Tochter hatte den Angriff auf ihre Mutter zum Teil mitansehen und dem Vater am nächsten Morgen beim Beseitigen der Leiche helfen müssen. Die Anklage ist gerade erst beim Landgericht eingegangen: Gestern war die Schrift B. und seinem Verteidiger Dr. Norman Inoue noch nicht zugestellt. Dass die Staatsanwaltschaft den Familienvater nicht wegen Mordes, sondern "nur" wegen Totschlags anklagt, begründet Oberstaatsanwalt Bodo Becker mit der restriktiven Auslegung der so genannten Mordmerkmale wie Grausamkeit oder Heimtücke - so fordert es die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. "Und wenn kein Mordmerkmal vorliegt, dann bleibt nur Totschlag", sagt Becker. Mit Blick auf das Strafmaß macht diese juristische Unterscheidung nicht zwangsläufig einen Unterschied: Mit der Anklage wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall ist ein deutlich höheres Strafmaß verbunden als bei einem einfachen Totschlag. Genau wie beim Mord ist auch hier lebenslange Haft möglich. Verteidiger Dr. Norman Inoue ist "nicht erfreut"über die rechtliche Bewertung seitens der Staatsanwaltschaft. "Über die Hintertür des besonders schweren Falls wird hier offenbar versucht, doch noch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu kommen", befürchtet der Rintelner Rechtsanwalt. Das würde allerdings bedeuten, dass es im Fall seines Mandanten "Umstände gibt, die von ihrer Gewichtigkeit her mit einem Mord gleichzusetzen sind - und das sehe ich hier nicht". Die Wohnung der Familie am Hohenroder Liethweg ist mittlerweile geräumt und dem Vermieter übergeben worden. Gemeinsam mit einem erwachsenen Sohn der Familie B. war Inoue noch einmal in dem Haus, um einige persönliche Gegenstände sicherzustellen.

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