Außerdem muss der inzwischen nach Nordrhein-Westfalen umgezogene Täter 1500 Euro an das junge Opfer zahlen. Der Verlauf des Missbrauchsprozesses ist denkwürdig: Im Oktober hatte der Angeklagte zunächst vor dem Rintelner Amtsgericht die sexuellen Übergriffe gestanden und damit dem Mädchen eine belastende Aussage erspart.
Dadurch war er mit einer moderaten einjährigen Bewährungsstrafe und der Zahlung von 550 Euro an die Schülerin davongekommen.
Unerwartet legte der Mann dann gegen das Urteil Berufung ein. In der ersten Berufungsverhandlung vor sechs Wochen zog erüberraschend sein Geständnis zurück und behauptete, er habe das Kind nie angefasst. Daraufhin platzte der Prozess, weil auch das Mädchen und eine Sachverständige gehört werden mussten.
In der Neuauflage beteuerte der Rentner nun erneut seine Unschuld: "Ich habe dem Kind nichts getan. Diese Geschichte hat sie sich ausgedacht", sagte der 64-Jährige.
Dagegen schilderte die Schülerin, die jetzt doch aussagen musste, überzeugend die Tatabläufe. Ihre Glaubwürdigkeit wurde von einer psychologischen Sachverständigen bestätigt.
Aufgrund des gesetzlichen Verschlechterungsverbotes konnte gegen den Rentner keine höhere als die einjährige Bewährungsstrafe verhängt werden. Die Kammer, die hingegen nicht an die frühere Bewährungsauflage gebunden war, verdreifachte dafür den an das Opfer zu zahlenden Betrag auf 1500 Euro. Der Fall: Im Herbst 2004 wohnten der Angeklagte und das damals zehnjährige Mädchen im selben Haus.
Im September und Oktober hielt sich das Kindöfter in der Wohnung des heute 64-Jährigen auf, wobei er an drei Tagen der Schülerin in den Slip griff, während die Zehnjährige auf dem Sofa saß.
In allen drei Fällen, erklärte die Schülerin vor Gericht, habe sie dem Mann immer wieder deutlich gemacht, dass sie seine Annäherungen nicht wünsche.
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2021
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.