Marcus W. gilt als führender Kopf der "Nationalen Offensive Schaumburg" (NOS). Die Berufungsrichter halten ihn für überführt, einen Hetz-Artikel auf die NOS-Homepage im Internet gestellt zu haben, der im Januar 2007 erschienen war. Überlebende des Holocaust seien darin böswillig verächtlich gemacht worden, wie die Pressestelle des Landgerichts weiter mitteilt. So werden die Opfer als "Volksschädlinge" bezeichnet, deren Nachkommen als "Mischpoke". Zugleich fordert der Autor eine Ausweisung nach Israel: "Schmeißt die Bande endlich raus."
Selber verfasst hat W. den Artikelübrigens nicht, nach Überzeugung des Gerichts aber auf die Seite gestellt. Es sei bewiesen, dass vom Computer des Angeklagten der Zugriff auf die NOS-Homepage erfolgt ist, hieß es zur Begründung unter anderem. Ebenso gelte dies für eine Funktion, mit welcher der Inhalt habe verändert werden können. W. hatte die Tat bestritten und Gesinnungsgenossen vorgeschoben. Auf die Seite gestellt worden war der Artikel mitten in der Woche gegen Mitternacht, was dem Urteil zufolge ebenfalls für die Täterschaft des Lindhorsters spricht. Der heute 28-Jährige war Domain-Inhaber und verantwortlich für die Website.
Nun geht das bekannte Spiel vermutlich von vorne los. Auch gegen dieses Urteil kann W. Revision beim Oberlandesgericht (OLG) in Celle einlegen. Hat er damit wiederum Erfolg, wird die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, dann allerdings in Hannover.
Vorerst muss der Angeklagte wohl nicht ins Gefängnis. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Stadthagen W. zu neun Monaten Haft verurteilt, in einem ersten Berufungsverfahren dann eine andere Kammer des Landgerichts, bevor das OLG die Entscheidung in der Revision wegen eines Formfehlers kassierte.
Für den jetzt zu Ende gegangenen Prozess hat die Justiz ihre Sicherheitsvorkehrungen erneut verschärft. Im Einsatz waren etwa 30 Polizisten.
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