Nach den Urteilen im Prozess um den Brandanschlag von Salzhemmendorf hat Rechtsanwalt Roman von Alvensleben am Freitag für seinen Mandanten Dennis L. (31) aus Lauenstein Revision eingelegt. Zur Begründung teilte der Verteidiger auf Anfrage der Dewezet mit, er halte an seiner Rechtsauffassung fest, dass es sich bei der Tat nicht um versuchten Mord, sondern um versuchte Körperverletzung mit Todesfolge handelt. "Der Tod eines Menschen war nicht handlungsführendes Ziel", sagte von Alvensleben. Anders ausgedrückt: Die Täter wollten nach Überzeugung des Verteidigers nicht, dass jemand stirbt.
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