Im Juni vergangenen Jahres zum Beispiel sitzt er mitten in der Nacht alles andere als nüchtern auf einem Spielplatz in Borstel, ergreift den Arm einer erst 14 Jahre alten Schülerin und führt deren Hand in Richtung seines bereits geöffneten Reißverschlusses. Das Mädchen zieht die Hand weg und verpasst dem Mann eine saftige Ohrfeige. Schlimmeres passiert zum Glück nicht. Es reicht für einen klaren Fall von versuchter sexueller Nötigung, was eine ernst zu nehmende Straftat ist.
Wie wär's, wenn der Auetaler etwas gegen sein Alkoholproblem unternehmen würde? "Ja, das kann man mal machen", sagt er. Gelegenheit dazu besteht schon bald. Nach einem jüngst verkündeten Urteil des Bückeburger Jugendschöffengericht muss der 47-Jährige an einer ambulanten Entzugstherapie teilnehmen. Dies ist eine der Auflagen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, die außerdem mit 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verbunden ist.
"Wenn er erneut einschlägig straffällig wird, kann der Angeklagte nicht mehr mit Nachsicht rechnen", warnte Richter Dr. Dirk von Behren. Soll heißen: Beim nächsten Mal keine Bewährung. Von Behren führt die Tat "zu 100 Prozent auf Alkohol zurück".
Die Mutter des Mädchens kennt den 47-Jährigen schon länger. Sie kann oder will nicht glauben, dass ihre Tochter den Nachbarn anfassen sollte. "Das passt nicht zu ihm", glaubt sie. "Da irrt sich die Mutter", verbesserte der Richter im Urteil. "Wesensfremd sind dem Angeklagten solche Taten nicht." Wohl wahr: Das Vorstrafenregister des Kleinkriminellen umfasst etwa ein Dutzend Eintragungen, darunter eine Geldstrafe wegen eines Sexualdeliktes.
Auf den ersten Blick mag das Urteil milde wirken. Doch erstens attestierten Gericht und Staatsanwaltschaft dem Angeklagten wegen seines Alkoholpegels in jener Nacht verminderte Schuldfähigkeit, zweitens ging es um einen minderschweren Fall im unteren Bereich der Strafbarkeit. "Und mein Mandant hat dem Mädchen durch sein Geständnis eine Aussage vor Gericht erspart", wie Verteidiger Thomas Grell bemerkte. Ein Geständnis mit Lücken. An die Tat kann sich der 47-Jährige nach eigenen Angaben so gut wie nicht erinnern.
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