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Markt- und Gebührensatzung wird erlassen / Verwaltung: Gebühren nicht erhöhen

Rechtssicherheit für die Wochenmärkte

Obernkirchen (rnk). Rechtssicherheit wünscht sich die Stadt für ihren dienstags und freitags stattfindenden Wochenmarkt - und will jetzt eine Markt- und Gebührensatzung erlassen. Der erste Vorschlag schaffte es in der letzten Ratssitzung nicht: Kommentarlos wurde er in die Fraktionen zurück verwiesen.

veröffentlicht am 27.02.2009 um 11:06 Uhr

27. Februar 2009 11:06 Uhr

Zweimal die Woche ist Markt. Nur Rechtssicherheit fehlt. Foto: rnk

Obernkirchen (rnk). Rechtssicherheit wünscht sich die Stadt für ihren dienstags und freitags stattfindenden Wochenmarkt - und will jetzt eine Markt- und Gebührensatzung erlassen. Der erste Vorschlag schaffte es in der letzten Ratssitzung nicht: Kommentarlos wurde er in die Fraktionen zurück verwiesen.

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Für die Durchführung der beiden Wochenmärkte gibt es weder eine Marktordnung noch eine Marktsatzung, auch die generelle Festsetzung, also die Festlegung, wann, wo und wie lange überhaupt Markt ist, fehlt. Aufgrund dieser fehlenden Festsetzung sind die Vorschriften der Gewerbeordnung für Ausstellungen oder Messen auf die Wochenmärkte nicht anwendbar. Denn solche gewerblichen Tätigkeiten, die zwar auf den üblichen Veranstaltungsplätzen und zu den üblichen Veranstaltungszeiten stattfinden können, genießen nicht die Vergünstigungen der Festsetzung, sondern unterliegen als Privatmärkte den für das stehende Gewerbe oder das Reisegewerbe geltenden Vorschriften. In Obernkirchen sind damit nur die Gebühren über eine Satzung geregelt. Von einerÜberarbeitung, sprich: Erhöhung der Gebühren rät die Verwaltung ab. Immerhin habe die Stadt bereits mit 1,30 Euro höhere Taxen als die umliegenden Städte Bückeburg, Rinteln und Stadthagen. Mit Ausnahme der Regelungen der Gebührensatzung für die Märkte der Stadt bestehen keine konkreten privatrechtlichen oder öffentlichrechtlichen Regelungen für die Wochenmärkte, so dass die Belange des Marktes nunmehr durch Erlasse einer Marktordnung in Form einer Satzung geregelt werden sollen, "um für die Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen", erklärt die Verwaltung dem Fachausschuss und dem Rat in der entsprechenden Vorlage. Empfohlen wird den Politikern seitens der Stadt auch eine Aufhebung der bisherigen Gebührensatzung, da die Jahrmärkte derzeit vom Schaustellerunternehmen Steuer durchgeführt werden und die Gebührenregelungen grundsätzlich überarbeitet werden müssen. Sollte die Stadt Obernkirchen zukünftig die Jahrmärkte wieder selbst durchführen, wären auch hier die Regelungen in Form einer Markt- und Gebührensatzung zu treffen, meint die Verwaltung. Das Thema wurde in die Fraktionen zurückgegeben, es gibt noch Klärungsbedarf bei Detailfragen, ehe es im Fachausschuss erneut behandelt wird.

Foto: DIALOG
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