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Vor Gericht: Neonazi muss 60 Stunden gemeinnützig arbeiten / Albanische Familien terrorisiert

Randale ohne Ende: Zwei Welten in einem Haus

Obernkirchen/Bückeburg (ly). Im Neonazi-Prozess gegen Jan N. (20) hat das Bückeburger Amtsgericht den Obernkirchener wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Arbeitslose muss 60 Sozialstunden leisten und die Kosten des Verfahrens tragen. Über Monate hatte er zusammen mit Gesinnungsgenossen zwei albanische Familien terrorisiert, die im selben Haus am Kolbergring lebten (wir berichteten).

veröffentlicht am 14.05.2007 um 00:00 Uhr

14. Mai 2007 00:00 Uhr

Obernkirchen/Bückeburg (ly). Im Neonazi-Prozess gegen Jan N. (20) hat das Bückeburger Amtsgericht den Obernkirchener wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Arbeitslose muss 60 Sozialstunden leisten und die Kosten des Verfahrens tragen. Über Monate hatte er zusammen mit Gesinnungsgenossen zwei albanische Familien terrorisiert, die im selben Haus am Kolbergring lebten (wir berichteten).

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Regelmäßig waren dort im Frühjahr 2006 Neonazis zu Gast, darunter führende Mitglieder der rechten Szene, die teilweise bis zum frühen Morgen Randale schlugen. Dadurch bekamen die ausländischen Kinder Angst, litten unter Schlafentzug und machten wieder ins Bett. Sie seien traumatisiert worden, so die Einschätzung mehrerer Ärzte. Diese Tatfolgen lastete Jugendrichter Dr. Dirk von Behren dem Angeklagten besonders an. Mehr als gemeinnützige Arbeit war laut Gesetz wohl kaum drin, weil das Gericht den Heranwachsenden nach dem moderaten Jugendstrafrecht verurteilt hat, bei dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Jan N. hat zudem keine einschlägigen Vorstrafen, sondern ist lediglich zweimal wegen Diebstahls aufgefallen. Der 20-Jährige gilt als Mitläufer, zu den Anführern der Schaumburger Neonazis gehört er nicht. Die Justiz nimmt an, dass N. zurzeit bei Aktionen der Rechten vorgeschoben wird, weil er strafrechtlich erst selten in Erscheinung getreten ist. Fast liebevoll nannte Verteidiger Klaus Kunze ihn "ein schmächtiges Kerlchen". Vermutlich haben die Opfer den Obernkirchener anders gesehen. In seiner Urteilsbegründung sprach Richter von Behren von "zwei Welten in einem Haus: auf der einen Seite Rechtsradikale, auf der anderen Menschen, die genau deren Feindbild entsprechen". Ohne Rücksicht hätten der Angeklagte und seine Freunde bis in die Nacht oder sogar den frühen Morgen gefeiert. Das Gericht geht davon aus, dass dabei zu entsprechender Musik rechte Parolen wie "Ausländer raus!" gegrölt wurden, dass die Neonazis an Wohnungstüren und Balkongeländer schlugen, weil ausländische Nachbarn um den Schlaf gebracht werden sollten. Dahinter erkennt von Behren "eine feindliche Gesinnung". Kein Wunder, dass die Polizei zeitweise Stammgast war am Kolbergring. Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft hieß es, der Angeklagte habe Opfer ausgesucht, die sich nur schwer hätten wehren können. Die Kinder habe der 20-Jährige krank gemacht. "Er hat eine Form von Gewalt gewählt, die schwer greifbar ist - und deshalb umso perfider." Für den Prozess hatte die Justiz ihre Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Zuschauer mussten durch eine Schleuse, ein Aushang wies darauf hin, dass nach Waffen durchsucht werde. Die offenbar befürchteten Tumulte blieben jedoch mangels Neonazis aus. Im Gerichtssaal musste Jan N. ohne moralische Unterstützung durch Gleichgesinnte auskommen.

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