Durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Anträgen der Verteidigung war der Prozess bereits am zweiten Tag ins Stocken geraten. So musste die Vernehmung von Zeugen immer weiter verschoben werden, der ganze Zeitplan war nicht mehr einzuhalten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2005 eine Schülerin im Auto zum Oralsex gezwungen zu haben.
Das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Christian Rost, gegen den die Verteidigung vier Befangenheitsanträge gestellt hatte, entschied, der Angeklagte müsse weiter in Untersuchungshaft bleiben, weil Verdunklungs- wie Fluchtgefahr bestehe.
Die Verteidiger erhoben gegen diese Entscheidung Einspruch bis zum Oberverwaltungsgericht. Doch sowohl das Landgericht als auch das Verwaltungsgericht bestätigten die Auffassung des Rintelner Gerichts.
Damit wird der Angeklagte heute aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Der Prozess muss mit den Zeugenanhörungen wieder neu begonnen werden.
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