Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die coronabedingte Schließung von Minigolf-Anlagen gekippt. Minigolf werde ausschließlich im Freien gespielt, argumentierte die Klägerin aus Bad Zwischenahn, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Spieler könnten den Mindestabstand von 1,50 Metern untereinander ohne weiteres einhalten. Der Senat folgte dieser Argumentation. Der Beschluss ist unanfechtbar. Niedersachsenweit dürfen Minigolf-Anlagen damit bis zu einer etwaigen Neuregelung wieder öffnen. (Az: 13 MN 157/21)
Das könnte Sie auch interessieren...
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2022
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.