Dabei war das auf einem Rasenstück fernab von Gebäuden entfachte Feuer aus Sicht der Mortens völlig harmlos. "Wir haben ein Loch ausgehoben und mit Steinen abgegrenzt, hatten Löschwasser da und haben die ganze Zeit aufgepasst", sagt James Morten. Als gegen 23 Uhr die Polizei vorbeikam, habe er das Feuer auf Anweisung der Beamten langsam ausglimmen lassen. Den von Schulz initiierten Feuerwehreinsatz eine gute Dreiviertelstunde später hält Morten für "völlig unverhältnismäßig". Auch den Auftritt des Ortsbrandmeisters, der als Zivilist dabei war, kritisiert er: "Der hat nur herumgebrüllt."
Diesen Vorwurf weist Schulz, wegen einer Krankschreibung außer Dienst, zurück: "Ich habe nicht herumgeschrien, das liegt nicht in meiner Art." Aus der Nachbarschaft habe er den Einsatz der offenbar "von anderer Seite" benachrichtigten Polizei mitbekommen. Kaum hätten die Beamten das Gelände aber wieder verlassen, sei das Feuer erst richtig angefacht worden, ärgert sich Schulz: "Da ging das ganze Theater von vorne los!" Daraufhin alarmierte er seine Feuerwehrkollegen. Die rückten an - und löschten ein kaum noch glimmendes Feuer. Schulz' Vermutung: "Die haben das Feuer gelöscht, bevor die Feuerwehr kommen konnte." Außerdem sei offenes Feuer ohne Genehmigung verboten: "Man kann doch nicht machen, was man will."
Die alarmierten Polizeibeamten bewerteten das Feuer hingegen offenbar als harmlos: Eine Gefährdung habe nicht vorgelegen, heißt es aus dem Polizeikommissariat Rinteln. Das Feuer sei beaufsichtigt gewesen, Löschwasser habe bereit gestanden. Mit Hinweis auf die Genehmigungspflicht sei die Familie aber mündlich verwarnt worden.
"Das stimmt", räumt Morten ein, dem diese Pflicht nicht bewusst war. "Ich habe einen Fehler gemacht, da will ich mich gar nicht rausreden." Trotzdem bleibt für ihn das Feuerwehraufgebot zum Löschen eines glimmenden Holzstücks unverständlich: "Das hätte nicht sein müssen."
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2021
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.