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Jan Menke, Hessisch Oldendorf Sind die Fahrer gar nicht rechtskräftig für die plakativ aufgeführten Delikte verurteilt worden? Sollten die Anschuldigungen vor dem Richter vielleicht keinen Bestand gehabt haben? Sind der Dewezet solche juristischen Spitzfindigkeiten egal? Der enge Schulterschluss mit den Hamelner Ordnungshütern geht offenbar zu Lasten der journalistischen Neutralität.
Anmerkung der Redaktion: Die Redaktion wählt Formulierungen wie „wird zur Last gelegt“, „soll gemacht haben“, „mutmaßlicher Täter“ oder „wird beschuldigt“ mit Bedacht, weil bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt – nicht aber, weil wir orakeln. Fakt ist: 18 Vorfälle wurden von der Polizei als „illegale Kraftfahrzeugrennen“ gewertet.
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