Als Motiv des Diebes gilt Frust. "Seit fünf Monaten hatte ich die Kinder nicht gesehen", erzählte er. "Wenn ich anrief, drückte meine Ex-Freundin einfach das Gespräch weg." In dieser Situation mag den 27-Jährigen eine innere Leere überkommen haben, die er mit ganz viel Alkohol auszugießen versuchte. Erst besorgte der Hafturlauber sich zwei Tetra-Packs Wein, nach deren Vernichtung er in die Innenstadt zog, wo er Freunde auf mehrere Biere traf. Und dann war da dieser Supermarkt.
Der Bückeburger ging herein, griff nach einer Flasche Wodka, versuchte diese zu verbergen und wurde prompt vom Marktleiter erwischt. "Er wirkte noch recht fit", erinnerte sich der Geschäftsführer als Zeuge vor Gericht. Die nackten Zahlen sprechen eine andere Sprache: Auf der Polizeiwache hatte die unvermeidbare Blutprobe einen Promillewert von 2,42 ergeben. "Das hätte nicht sein müssen", fasste der Kleinkriminelle zusammen, der damals in Holzminden einsaß.
Bei Straftaten aus der Haft heraus ist Bewährung in der Regel kein Thema. "Der Angeklagte sitzt wegen dreier Diebstähle und hat ein bewegtes Vorleben", erklärte Richter Böhm. "Auf die leichte Schulter können wir das nicht nehmen." Das Vorstrafen-Register des 27-Jährigen umfasst neun Eintragungen - von Verkehrsdelikten über Diebstahlund Drogensachen bis zur Körperverletzung.
"Mein Mandant hat Probleme mit dem Lesen und Schreiben", erklärte Verteidiger Stephan Schuster. "Aber das Hauptproblem ist, dass er seine Kinder nicht sieht."
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