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Geld, Sprache, Versicherung und Co.: Was Au-pairs beachten sollten

Land und Leute hautnah erleben

veröffentlicht am 17.03.2012 um 00:00 Uhr

17. März 2012 00:00 Uhr

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Auslandsaufenthalte stehen bei jungen Leuten hoch im Kurs. Man lernt ein fremdes Land hautnah kennen und erlebt dort für einige Monate den ganz normalen Alltag. Bei späteren Bewerbungen kann eine solche Referenz sogar Gold wert sein. Eine Möglichkeit zum Sammeln wichtiger Auslandserfahrungen ist ein im Regelfall sechs- oder zwölfmonatiger Aufenthalt als Au-pair.

Voraussetzung für eine Bewerbung als Au-pair sollte die gute bis sehr gute Kenntnis der jeweiligen Landessprache sein. Nützlich sind auch Referenzen, etwa Empfehlungsschreiben der Schule, von Vereinen oder Kirchengemeinden. Zudem muss der gute gesundheitliche Zustand bei der Bewerbung über eine Agentur per Attest nachgewiesen werden.

Ein Au-pair soll die Gastfamilie ergänzen und die Eltern bei der Kinderbetreuung entlasten – keineswegs darf es aber als Billiglohnkraft oder Putzhilfe gesehen werden. Gastfamilien müssen deshalb einige klare Regeln beachten. So sollte sich die Arbeitszeit im Haushalt und zur Kinderbetreuung in der Regel auf 25 bis 30 Stunden pro Woche beschränken. Dabei muss ein freier Tag pro Woche ebenso gewährt werden wie die Möglichkeit, an Sprachkursen oder kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Gastfamilien in Deutschland verpflichten sich, ein monatliches Mindesttaschengeld von 260 Euro zu zahlen. Auch die Kosten für einen Sprachkurs werden oftmals von den Gasteltern übernommen. Selbst bezahlen muss das Au-pair in der Regel die Hin- und Rückreise – egal, ob es aus Deutschland ins Ausland geht oder umgekehrt. Und keinesfalls vergessen sollte man einen Versicherungscheck, eventuell sind für den Auslandsaufenthalt Zusatzversicherungen nötig.

Foto: DIALOG

Wer als Au-pair ins europäische Ausland geht, muss sich nicht unbedingt selbst krankenversichern, unter bestimmten Voraussetzungen gilt weiter die Versicherung über die Familie. „Wer nicht älter als 23 Jahre ist, seinen Wohnsitz in Deutschland behält und nur vorübergehend ins Ausland geht, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Eltern mitversichert“, erläutert Manfred Gareis, Experte bei den Ergo Direkt Versicherungen.

Wer Gastfamilie für ein Au-pair ist, trägt eine große Verantwortung. Edgar Schmitt empfiehlt deshalb, das Au-pair so zu versichern, als ob es das eigene Kind wäre: „Wenn doch etwas passiert, muss man sich dann keine Vorwürfe machen, dass man etwas versäumt hätte.“ Wer ein ausländisches Au-pair in Deutschland beschäftigt, sollte in jedem Fall eine Versicherung für den Fall von Krankheit und Unfall sowie eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben – beziehungsweise gründlich überprüft haben, ob der Gast bereits über solche Versicherungen verfügt.

Immer mehr junge Menschen sammeln als Au-pair bei einem Auslandsaufenthalt neue und wichtige Erfahrungen.

Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/P.Broze

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