Danach ist den Geschäften in "bestimmten Orten" die Öffnung zwischen dem 15. Dezember und 31. Oktober an allen (!) Sonn- und Feiertagen für jeweils acht Stunden gestattet - ohne dass es zuvor einer Festlegung bedarf.
B
esagte Orte sind Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte. "Als ,Heilbad' fällt auch Bad Eilsen unter diese Regelung", heißt es in einem Schreiben, das dem Rathaus zugegangen ist.
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