Landkreis
/
Bad Nenndorf (rwe).
Der Landkreis Schaumburg hat eine für Sonnabend geplante Demonstration mit mutmaßlich rechtsextremistischem Hintergrund untersagt. Am 6. Mai wollte ein "Ehrenkomitee 8. Mai" auf der Bahnhofsstraße am Wincklerbad aufmarschieren.
Die Medienberichteüber das Folterlager der britischen Armee nach dem Zweiten Weltkrieg haben offenbar nicht nur das Interesse der Historiker geweckt. Auch den Scharfmachern im rechtsextremen Milieu spülten die veröffentlichten Dokumente offenbar Wasser auf die Propagandamühle. "8. Mai: Gefangen, gefoltert, gemordet. Damals wie heute - Besatzer raus", lautet der Aufruf für eine Versammlung, die ein Schaumburger im Namen eines "Ehrenkomitees 8. Mai" beim Landkreis in Stadthagen beantragt hat.
Mittlerweile dürfte der Mann, der im Stadthäger Kreishaus nicht unbekannt ist, die Verbotsverfügung auf dem Tisch haben. Nach einem intensiven Austausch mit der Polizei sehen die Beamten dort eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. "Wir müssen die Versammlung verbieten", sagt Landkreis-Sprecher Klaus Heimann.
Heimann verweist auf die Nähe zum Jahrestag der Kapitulation am 8. Mai 1945 sowie die Nachbarschaft zum Wincklerbad, das die britische Militärregierung nach dem Krieg beschlagnahmt und zu einem Gefangenenlager ausgebaut hatte. Die damaligen Geschehnisse dort seien nicht zu beschönigen. Der Aufruf erweckt nach Worten Hei-manns aber den Eindruck, die Streitkräfte der einstigen Alliierten diffamieren und Unfrieden stiften zu wollen. Der Landkreis wähnt den Absender damit gar in der Nähe der Volksverhetzung.
Der gewählte Wortlaut lasse keine objektive und sachliche Auseinandersetzung mit der historischen Thematik vermuten, heißt es in dem Schreiben an den Antragsteller. Es stehe darüber hinaus zu befürchten, dass die Erkenntnisse über das britische Gefangenenlager dazu missbraucht würden, um die unter der Diktatur Hitlers begangenen Gräueltaten an Millionen unschuldiger Menschen zu verharmlosen.
Heimann betont weiter, dass die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht sei. Für ein Verbot müssten deshalb schon einige berechtigte Zweifel vorliegen. Das sei hier allerdings der Fall, fügt er hinzu. Die Verbotsverfügung werde sofort vollzogen.
Allerdings steht den Veranstaltern der Rechtsweg jetzt noch offen. Der Versammlungsleiter könnte versuchen, den Aufmarsch über den so genannten "einstweiligen Rechtsschutz" vor dem Verwaltungsgericht doch noch durchzusetzen.
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2023
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.