Autor:
Rolf Dörnte, EmmerthalZu den Protagonisten gehören: ein Solarinstitut (ISFH), das um seine Reputation besorgt ist; ein Energiedienstleister (Energieservice Westfalen Weser), der um seinen Profit fürchtet; ein Landkreis (Hameln-Pyrmont), der für die Bauaufsicht und den Immissionsschutz zuständig ist; eine Gemeinde (Emmerthal), die sowohl Initiator als auch Projektförderer ist und nicht zuletzt die Anwohner der Solarsiedlung selbst.
Letztere Gruppe unterteilt sich wiederum in Vertreter, die gern das hergebrachte Konzept beibehalten möchten, wenngleich auch unter schlechteren Konditionen und andere, die mit Eigeninitiativen auf die veränderte Situation reagieren.
Doch wie ist es eigentlich zu dieser kontroversen Lage gekommen? Auslöser waren zunächst technische Probleme. So hat die Entnahme von Umweltwärme aus der Weser ganz einfach nicht geklappt. Stattdessen muss Wasser auf herkömmliche Weise erst mit einer Gasheizungsanlage aufgewärmt werden, bevor es in das Leitungsnetz eingespeist werden kann. Dieses Verfahren kann man wohl kaum weder als ökologisch noch als energieeffizient bezeichnen. Irgendwann war die Kostendeckung auch nicht mehr gegeben und der Monopolanbieter für die Wärmeversorgung kündigte seine Verträge auf. Dieses rüde Gebaren führte bei den Anwohnern verständlicherweise nicht nur zu Ängsten, sondern auch großer Verärgerung. So weit wäre es bei einem ehrlichen Umgang mit den Bewohnern und einem hohen Maß an Transparenz sicherlich nicht gekommen.
Doch anstatt für eine Entschärfung zu sorgen, haben Behörden den Druck auf die Anwohner noch erhöht. So wurden Briefe von der Bauaufsicht des Landkreises verschickt, in denen Kontrollen der Beschränkungen aus dem Bebauungsplan und mögliche Sanktionen bei etwaigen Verstößen angekündigt wurden. Auch die neuerlichen Äußerungen der Sprecherin des Landkreises Hameln-Pyrmont tragen nicht zur Beruhigung bei. Darüber hinaus stehen sie auch nicht im Einklang mit der Rechtsprechung.
Tatsächlich ist nämlich eine Festlegung im Bebauungsplan auf nur eine Art der Beheizung von Wohngebäuden und das damit korrespondierende Verbot anderer Heizarten nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen zulässig. Solche liegen in der Solarsiedlung Ohr aber nicht vor.
Im Übrigen hat die Gemeinde Emmerthal es versäumt, eine Satzung zur Präzisierung der Beschränkungen zu erlassen. Die Konsequenzen für dieses Ungeschick muss sie jetzt tragen. Es ist nur zu hoffen, dass trotz der vielen Schwierigkeiten eine insbesondere für die Bewohner der Solarsiedlung Ohr zufriedenstellende Lösung gefunden wird.
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