Die Grabdenkmäler auf den gemeindlichen Friedhöfen des Flecken Aerzen werden ab dem 4. April durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung auf ihre Standfestigkeit hin überprüft. Die Nutzungs- beziehungsweise Verfügungsberechtigten der Grabstellen werden in diesem Zusammenhang auf ihre Pflicht und Verantwortlichkeit, die Grabmale in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten, hingewiesen.
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