Seitdem hat jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr für vier Stunden am Tag einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. "Seit 1992 haben wir viele neue Kindergartenplätze geschaffen." Der Bedarf an Betreuung von unter Dreijährigen ist gewachsen. "Es ist eine Lücke für die Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum dritten entstanden." Büthe erklärt dies vor allem mit der Kürzung oder dem Wegfall des Erziehungsgeldes im zweiten Lebensjahr des Kindes. "Viele Paare überlegen, wie sie diese Lücke schließen können, wenn einer zu Hause bleibt." Da bleiben oft viele Fragezeichen.
Die Folge: Im Landkreis werden immer weniger Kinder geboren. Kindergartenplätze sind in einigen Gemeinden keine Rarität mehr. Im Gegenteil: Über Schließungen von Gruppen wurde bereits nachgedacht. Doch seit Anfang 2005 gilt das Tagesbetreuungsgesetz (TAG). Bis 2010 muss der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren gedeckt sein. Eine große Aufgabe für den Landkreis als Verantwortlicher für die Umsetzung des TAG in den Kommunen angesichts von nur 85 bestehenden Krippenplätzen.
Einige Kommunen wie Rolfshagen, Nordsehl, Lauenau und Sachsenhagen haben gehandelt, und so genannte altersübergreifende Gruppen eingerichtet. Kinder von zwei bis sechs Jahren werden in den dortigen Kindergärten in einer Gruppe betreut. Der kommunale Kindergarten Rinteln hat sogar eine Krippengruppe für Kinder bis zu drei Jahren eingerichtet.
"Vorhandene freie Plätze sollten sinnvoll belegt werden", sagt Büthe. Bis zur Umsetzung des TAG ist es noch ein weiter Weg. Doch stehe der Landkreis bereits in der Bedarfsermittlung. Wenn der Bedarf feststehe, müsse ein Konzept zur Schaffung ausreichender Krippenplätze bis 2010 umgesetzt werden. Bis dahin bleibt den Eltern noch die Kinderbetreuungsagentur Weserbergland, die Tagesmütter vermittelt.
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