Tiere zu vernachlässigen und zu quälen ist eine Straftat. Wer Tiere hält, hat die gesetzliche Pflicht, sie zu pflegen und artgemäß zu halten und zu füttern.
Ein Tier gilt laut Tierschutzgesetz als vernachlässigt, wenn es in seinem Wohlergehen beeinträchtigt ist, weil der Besitzer seiner Pflicht nicht nachkommt. Dabei muss das Tier nicht unbedingt verletzt werden oder offensichtlich Schaden davontragen. Ein Tier mangelhaft unterzubringen oder ungenügend zu füttern, gilt ebenfalls als Vernachlässigung.
Bußgeld für Tierquälerei
Galt früher eine „starke Vernachlässigung“ als Tierquälerei, ist die Straftat mittlerweile auch bei „leichter Vernachlässigung“ erfüllt. Tierquälerei ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Übrigens: Den Vorwurf der Tierquälerei kann nicht nur derjenige treffen, dem das Tier gehört. Auch, wer gerade auf das Tier aufpasst, hat eine entsprechende Obhuts- und Sorgfaltspflicht.
Laut Gesetz sind Tiere übrigens keine „Sache“ (entgegen der landläufigen Meinung vieler Menschen). Im Paragraf 90 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wurde explizit festgehalten, dass Tiere keine Sachen sind und diese durch Gesetze besonders geschützt werden müssen. Dies soll betonen, dass Menschen Tieren gegenüber besondere Pflichten haben, da Tiere fühlende Wesen sind. Außerordentliche Rechte gehen daraus für Tiere jedoch nicht hervor: Die Vorschriften, die für Sachen und Gegenstände gelten, gelten gesetzlich meist auch für Tiere.
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