Rinteln (wm).
Andere Veranstalter wären neidisch geworden, hätten sie am Dienstagabend beim Auftakt der Schaumburger Erbrechtstage einen Blick in den Brückentorsaal geworfen: Kein Stuhl blieb unbesetzt. Im Gegenteil, Zuhörer standen noch. 380 hatten sich angemeldet, viele waren spontan dazu gekommen.
Das erwartungsvolle Publikum wurde nicht enttäuscht: Professor Dr. Klaus Michael Groll, nach Auftritten bei Günther Jauch und in vielen TV-Ratgeber-Sendungen auch medienerfahrener Fachanwalt für Erbrecht, gestaltete das eigentlich staubtrockene Thema so informativ und unterhaltsam, dass ihm lang anhaltender Beifall sicher war.
Auch rundherum hatte Werner Nickel mit seinem Sparkassen-Team für eine angenehme Atmosphäre gesorgt: Getränke standen auf den Tischen, für jeden lag ein Notizblock mit Kugelschreiber bereit, die Wartezeit zu Beginn überbrückte Michael Schmidt mit seiner Combo.
Vorstandsmitglied Günther Klußmeyer begrüßte zu Beginn die Gäste: Als der Rintelner Anwalt Sven Wilkening damals der Sparkasse die Idee der Erbrechtstage vorgetragen hatte, habe niemand so recht geglaubt, das könne ein "abendfüllendes Programm" werden. Klußmeyer machte deutlich, dass gerade auch die Organisation einer solchen Veranstaltungsreihe die regionalen Institute von anderen Banken unterscheide. Sein Appell an alle Zuhörer: "Unterstützen Sie die regionalen Geldinstitute" - und dazu zähle er selbstverständlich auch die Volksbank.
Schon mit seinen ersten humorvollen Randbemerkungen - immer vor ernstem Hintergrund - hatte Professor Groll seine Zuhörer gepackt: Im Vergleich zu einem Erbfall sei eine Scheidung oft "ein vergnügliches Kasperletheater", nicht umsonst sage man: "Vertragt ihr euch noch, oder habt ihr schon geerbt?"
Mit Ursache für den Unfrieden, den eine Vermögensnachfolge stiften könne, sei, dass 90 Prozent aller Testamente "falsch, widersprüchlich, unvernünftig oder unwirksam" aufgesetzt seien. Gerade bei der Abfassung von Testamenten gebe es keine Patentrezepte, sondern es komme immer auf den Einzelfall an. Deshalb solle sein Vortrag vor allem "den Anstoß dazu geben, dass Sie den Entschluss fassen, etwas zu tun. Denken Sie daran, nie wird Ihr Wille ernster genommen, als wenn es um den letzten geht." Grolls Appell: Wenden Sie sich an einen Fachmann "Sie nehmen sich ja auch den Blinddarm nicht selber heraus."
In einem etwa eineinhalbstündigen mit praktischen Beispielen angereicherten Referat gab der Professor einen Überblick über verschiedene Erbmodelle mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen.
Geradezu auf einen juristischen Streit angelegt sei eine "Erbengemeinschaft" (Groll: "Hände weg!"), denn innerhalb einer Erbengemeinschaft gehöre jedem alles mit der Folge, dass beispielsweise eine geerbte Immobilie nur veräußert werden könne, wenn alle zustimmen, was im Umkehrschluss heiße, jeder einzelne Erbe könne auch gegen den Willen der anderen Miterben Entscheidungen auf juristischem Wege erzwingen: "Das birgt Konfliktstoff von morgens bis abends."
Lösungsmodelle seien deshalb unter anderem eine "Teilungsanordnung" (der Vater ordnet zu, was jeder erhält, bei unterschiedlichen Sachgütern findet ein Geldausgleich statt, über den Verkehrswert, - beispielsweise einer Immobilie - entscheidet ein Sachverständiger); ein "Vermächtnis" (die Krankenschwester, die den Vater hingebungsvoll gepflegt hat, erhält 1000 Euro, steht aber außerhalb der Erbengemeinschaft), ein "Vorausvermächtnis" (das Klavier erhält die Lieblingstochter, was aber nicht auf ihr Erbe angerechnet wird), das "Nießbrauchvermächtnis" (die Ehefrau hat lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie, die die Söhne erben).
Achten sollte man auch auf die Fallstricke, wenn sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen (Berliner Testament): "Was ist, wenn die Frau wieder heiratet, Ehemann Nummer 1 aber nicht möchte, dass Ehemann Nummer 2 vom geerbten Vermögen profitiert?"
Antwort Grolls auf die Frage "Soll man zu Lebzeiten damit beginnen, Vermögen an die Kinder zu übertragen?": Aus steuerlicher Sicht ja, aber das sei ein Entschluss, den man sich reiflich überlegen sollte: "Wissen Sie, wie teuer Pflegeheime sind, ob Sie sich nicht einer teuren Operation unterziehen müssen, der Sohn das Betriebswirtschaftsstudium schmeißt, weil er plötzlich Geld hat?"
Ein unerfreuliches Thema, so Groll, sei auch die Pflichtteilregelung, denn damit seien schon Unternehmen zerschlagen, Immobilien zwangsweise veräußert worden. Grolls Empfehlung an seine Zuhörer: Nutzen Sie auch hier jede Gestaltungsmöglichkeit, beispielsweise Zusätze im Testament wie: "Wer gegen den Willen des überlebenden Elternteils auf der Pflichtteilregelung besteht, erhält im Schlusserbe nur den Pflichtteil." Weiterer Tipp des Professors: Wenn man schon absehen könne, dass es schwierig werden wird, sollte man einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Der wirke "friedensstiftend" und: "Der holt manchmal mehr bei der Einsparung von Erbschaftssteuer heraus, als er kostet."
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