Landkreis (rwe).
Den Menschen in Nenndorf steht heute möglicherweise ein unruhiger Tag ins Haus. Der Grund: Das "Ehrenkomitee 8. Mai" darf seine "Mahnwache vor dem Wincklerbad ab 10 Uhr abhalten. Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem Eilantrag der rechten Gruppe stattgegeben und ein Versammlungsverbot des Landkreises Schaumburg aufgehoben. Zugleich treffen sich Anhänger aus dem linken Spektrum zu einer Gegendemonstration am Gymnasium. Die Polizei ist mit mehreren Einsatzhundertschaften vor Ort.
Der Landkreis und die Polizei erlebten gestern ein kleines Durcheinander. Gegen Mittag noch konnten sie davon ausgehen, dass die Verbotsverfügung gegen das Treffen der Anhänger aus der rechten Szene aufrecht erhalten bleibt. Die Richter hatten den Eilantrag zunächst abgelehnt - aus formalen Gründen: Eine Klage sei nötig. Die folgte dann auch mit dem Ergebnis, dass das Gericht unter Vorsitz von Werner Reccius den Beschluss kippte.
Gegen 16.30 Uhr lief das Ergebnis im Kreishaus ein. Danach ist es dem Versammlungsleiter gestattet, vor dem Wincklerbad ab 10 Uhr eine Mahnwache abzuhalten. Ort und Zeit sind nicht von ungefähr gewählt. Am Montag jährt sich der Jahrestag des Kriegsendes, nach dem die britische Militärregierung für etwa zwei Jahre die Bad Nenndorfer Ortsmitte beschlagnahmte und ein Gefangenenlager für Kriegsverbrecher einrichtete. Dort wurden Inhaftierte gefoltert und unmenschlich behandelt.
Der Landkreis hatte den Aufmarsch verboten, die Sicherheit sei gefährdet, das Motto stifte Unfrieden und diffamiere die Streitkräfte der Alliierten. Doch das Verwaltungsgericht stellte das Grundrecht der Versammlungsfreiheit über die Bedenken im Kreishaus. Es sieht keine "unmittelbare Gefährdung" der öffentlichen Ordnung. Mit Blick auf die Vorkommnisse in dem "Folterlager" dürften diese zum Anlass für eine Mahnwache genommen werden. Ein Gedenken an die Vorgänge sei durchaus zulässig. Auch die Aussage "Besatzer raus"überschreite nicht die Grenzen der Meinungsfreiheit. Diese sehen die Richter erst überschritten, wenn die Geschehnisse dazu verwendet würden, um die unter Hitler begangenen Gräueltaten zu verharmlosen oder zu legitimieren. Dafür gebe es jedoch keine herzuleitenden Anhaltspunkte. Für das Gericht fehlen auch Anhaltspunkte für einen volksverhetzenden oder gewaltsamen Demonstrationsverlauf. Sollte es zur Störung öffentlicher Sicherheit kommen, biete das Versammlungsrecht "hinreichende Möglichkeiten, darauf zu reagieren".
Genehmigt ist auch eine Gegendemonstration, die um 9 Uhr am Gymnasium beginnt und zu der das Antifaschistischen Aktionsbündnisses Deister aufruft. Damit treffen in der Kurstadt linke und rechte Gruppen aufeinander. "Wir sind so aufgestellt, dass wir auf jede Einsatzlage reagieren können", sagt Polizeirat Mathias Schröder. Mehrere Hundertschaften sind angefordert, die sich aber zunächst im Hintergrund halten sollen. Ihm liegt viel daran, mögliche radikale Angreifer frühzeitig zu erkennen und zu isolieren. Gegendemonstranten werden aufgerufen, ihre Proteste friedlich zu äußern.
Die Behörden rechnen damit, dass der Verkehr heute in Bad Nenndorf behindert wird. Für Fragen wird ein Bürgertelefon eingerichtet unter (01
60) 5
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