Ende 2007 hatte der Mann der Stadt vorgeworfen, die Verstorbene gegen ihren Willen anonym bestattet zu haben. Die Frau hatte testamentarisch bestimmt, keinesfalls auf diese Weise beigesetzt zu werden. Das Schreiben war notariell beglaubigt und von dem Stadthäger beim Ordnungsamt vorgezeigt worden. Da sich aber niemand für die Bezahlung der Beerdigung bereit erklärte - die Frau hatte keine Angehörigen -, entschied sich das Ordnungsamt für die kostengünstigste Variante. Die Frau wurde eingeäschert und anonym begraben. Ob der Stadthäger inzwischen die Grabstelle der eingeäscherten Freundin kennt, wurde nicht mitgeteilt.
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