Hannover/Berlin. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung des sogenannten Feuerwehrführerscheins zugestimmt. Dadurch können auch Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen mit Führerschein Klasse B geführt werden. „Im Sommer 2010 hatte Niedersachsen mit Bayern und Sachsen diese für die Feuerwehren und Kommunen so wichtige Änderung auf den Weg gebracht“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister. Er betonte: „Jetzt wird die Lücke zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen geschlossen und der Status des alten Führerscheins Klasse 3 wiederhergestellt. Das ist sinnvoll.“ Sobald der Gesetzesentwurf den Bundestag passiert hat, wird die Umsetzung in Landesrecht erfolgen. Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und die Einheiten des Katastrophenschutzes können ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder unbürokratisch intern ausbilden und prüfen. Die Erweiterung des PKW-Führerscheins B zu C 1 ist nicht mehr erforderlich.
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