Dabei handelt es sich um die Antwort auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Ratsherr Erwin Biener. Dieser hatte sich gewundert, als ihm ein Mandant davon berichtete, bei einem Spaziergang sei ihm der ehemalige Kurdirektor Hans Joachim Schick aus dem Tunnel in einem Geländewagen entgegen gekommen. Biener sieht möglicherweise einen Zusammenhang mit einem Folgeunfall, denn eine Woche später stolperte eine Spaziergängerin auf dem defekten Pflaster. Die Stadt ließ den Weg daraufhin für einige Tage sperren und reparieren.
Biener wollte nun wissen, ob es Ausnahmegenehmigungen für den Fußweg gibt, oder wer durch den Tunnel fahren darf. Die Verwaltung stellte daraufhin klar, dass weder die Stadt Bad Nenndorf noch die Kur- und Tourismusgesellschaft jemanden dazu berechtigt haben, dort mit dem Auto zu fahren.
Allerdings handele es sich im beschriebenen Fall um einen der Jagdpächter. Diesen stünde für die Ausübung des Weidwerks im Pachtbezirk das Betretungsrecht für landwirtschaftliche Flächen, Wege und Plätze zu.
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