Im Mai 2006 hatte der Mann einen Bekanntenüberraschend von hinten attackiert und mit einem kräftigen Faustschlag zu Boden gestreckt. Dabei erlitt das 30 Jahre alte Opfer schwere Gesichtsverletzungen, unter anderem eine Augenhöhlen- und eine Jochbeinfraktur.
Während der Angeklagte in der ersten Verhandlung zum Vorwurf schwieg, legte er nun in der Neuauflage des Prozesses ein Geständnis ab und nannte Eifersucht als Motiv für die Tat. Ihm wurde auferlegt, in Raten ein Schmerzensgeld von insgesamt 5000 Euro zu zahlen. "Das soll Sie monatlich daran erinnern, dass Sie unter Bewährung stehen", sagte der Vorsitzende Richter Friedrich von Oertzen.
Der Fall: An einem Maitag hielt sich das spätere Opfer im Sportstudio auf und machte gerade eine Trainingspause, als der Angeklagte die Räume betrat. Die beiden Männer kannten sich gut. Sie arbeiteten und trainierten gemeinsam, hatten mal dieselbe Freundin. Hinterrücks näherte er sich dem Bekannten, schlug ihn plötzlich auf das linke Auge und sagte: "Du weißt schon, wofür das war." Dann kümmerte er sich aber sofort um den blutenden und zu Boden gegangenen Sportler. Der 30-Jährige musste ins Krankenhaus, wurde auf der Intensivstation behandelt und später in einer Mindener Klinik operiert. "Ein einziger Schlag hat zu den verheerenden Verletzungen geführt", bilanzierte Verteidiger Roman von Alvensleben (Hameln). Drei Wochen nach der Tat kam es zu einer weiteren Begegnung der beiden Männer. Dabei drohte der Schläger seinem gerade aus dem Krankenhaus entlassenen Opfer: "Wenn du die Anzeige nicht zurücknimmst, bist du dran!"
Mit ihrem Urteil folgte die Berufungskammer in vollem Umfang dem Antrag des Leitenden Oberstaatsanwalts Thomas Pfleiderer.
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