Einen Anfangsverdacht gab es vor zwei Jahren durch eine rätselhafte Auftragsvergabe (wir berichteten). Damals hatte der Angestellte eine Submission im Bereich der Kanalreinigung abgewickelt. Die lag über 7500 Euro. Ab dieser Höhe landet jeder Vorgang beim Rechnungsprüfungsamt des Landkreises. Erst wenn das seinen grünen Stempel auf das Papier setzt,darf die Samtgemeinde die Arbeiten freigeben. In diesem Fall fielen die Summen den Prüfern ins Auge. Nach einem Gespräch mit ihnen dazu am 22. März 2004 schaltete Battermann die Staatsanwalt Bückeburg ein, die ihn an den für Korruption zuständigen Oberstaatsanwalt Rainer Gundlach verwies. Dieser nahm sich der Ausschreibung an, konnte am Ende aber keine stichhaltigen Beweise finden. Die Vergabe wurde genehmigt.
Hinweise an die Staatsanwaltschaft seit 2005
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