Die Voraussetzungen, um vom Landkreis eine Ehrenamtskarte auf Antrag verliehen zu bekommen, haben sich geändert. Bislang galt das Mindestalter von 18 Jahren. Diese Altersbeschränkung ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Ehrenamtskarte bekommt nun, wer sich unter anderem mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert oder im Kreisgebiet aktiv ist und die Absicht hat, das Ehrenamt auch zukünftig fortzusetzen.
veröffentlicht am 02.06.2015 um 15:47 Uhr aktualisiert am 30.10.2016 um 04:41 Uhr