WESERBERGLAND. Minderjährige haben ebenso wie volljährige Trennungskinder zum neuen Jahr Anspruch auf höheren Unterhalt. Gleichzeitig wird der Eigenbedarf der Unterhaltspflichtigen aufgestockt. Das geht aus der neuen sogenannten Düsseldorfer Tabelle hervor, die das Oberlandesgericht (OLG) der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Montag veröffentlicht hat.
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