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Die Jugendstrafkammer des Landgerichtes Hildesheim sah es als erwiesen an, dass die beiden 17 und 22 Jahre alten Männer im September des vergangenen Jahres einem ihrer Opfer Zigaretten stahlen. Zuvor hatten die Täter ihr Opfer mit einem Karabinerhaken blutig geschlagen. Drei weitere Opfer kamen mit aufgeplatzter Oberlippe und Augenverletzungen davon.
Die beiden jungen Holzmindener gestanden ihre Taten. Die Strafkammer verurteilte den 17-Jährigen zu einer dreijährigen Jugendstrafe. Der 22 Jahre alte Angeklagte wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Der 17-Jährige ist bereits wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung, Erpressung, Diebstahl und Hakenkreuzschmierereien in der Schule vorbestraft. Auch sein 22 Jahre alter Kumpel hat ein langes Vorstrafenregister.
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