Rinteln (maf).
Nach demÜberfall auf die Tankstelle in Krankenhagen, einer rüden Schlägerei in der Nordstadt und 33 Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist ein 19 Jahre alter Rintelner zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Ein mitangeklagter Schüler (18), der lediglich an der Schlägerei beteiligt war, muss nach einer Entscheidung des Jugendschöffengerichtes unter Vorsitz von Richter Christian Rost 30 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Am 4. November vorigen Jahres wartete der 19-jährige Arbeitslose an der hinteren Tür der Tankstelle, bis eine Angestellte gegen 22.40 Uhr das Gebäude verlassen wollte. Als die Frau die Tür öffnete, wurde sie von dem maskierten Drogenabhängigen mit einer Spielzeugpistole und später mit einem Messer bedroht. Der Angeklagte hatte es auf die Tageseinnahmen abgesehen - vergeblich: Die Frau rückte den Schlüssel für den Tresorraum nicht heraus. Er nahm dann ihre Handtasche, kippte sie aus und verschwand mit ihrem Handy, damit sie nicht bei der Polizei anrufen konnte. Das Opfer erlebte den Überfall als "schlimme Geschichte": Bis vor wenigen Tagen war die schwer traumatisierte Angestellte in ärztlicher Behandlung.
Die zweite Tat ereignete sich im April 2005 in der Rintelner Nordstadt. Nach einem Kneipenbummel befand sich ein betrunkener Mann (40) auf dem Heimweg, als es gegen 4 Uhr zur Begegnung mit den beiden Angeklagten kam. Die von den Rechtsanwälten Dr. Norman Inoue und Marco Vogt verteidigten jungen Leute waren nach einem Diskobesuch ebenfalls stark alkoholisiert, es entwickelte sich ein Wortgefecht, ehe der Betrunkene angegriffen wurde. Dieser konnte sich an das Geschehen überhaupt nicht mehr erinnern: Er wachte erst später im Krankenhaus auf.
Im vergangenen Jahr unternahm der 19-Jährige auch 15 Fahrten nach Holland und kehrte jeweils mit geringen Mengen Haschisch zurück. Mehrfach war er zudem in Oldenburg, um dort Ecstasy-Tabletten zu erwerben.
"Für Sie heißt es jetzt Knast oder stationäre Therapie", wandte sich Richter Rost an den Rintelner. Denn mit der ausgesprochenen Sanktion wollte das Gericht dem Drogenabhängigen die Chance nicht verbauen, sich in eine Drogentherapie zu begeben. In diesem Fall würde die Strafvollstreckung zurückgestellt. Der junge Mann will diese Gelegenheit nutzen: "Ich möchte unbedingt eine Therapie machen."
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