"Pocher ist ein Wiederholungstäter und muss entsprechend bestraft werden", begründete Gottschalks Rechtsanwalt Jörg Bredemeier den Schritt, erneut Klage einzureichen. Zur Erinnerung: Nach einem Gerichtsurteil musste Pocher 6000 Euro Schmerzensgeld an die 31-Jährige zahlen, da er sich in der ZDF-Sendung "Wetten dass...?" vor15 Millionen TV-Zuschauern über ihr Alter und ihr Aussehen lustig gemacht und zu einer Schönheitsoperation geraten hatte. Im Januar dieses Jahres verspottete der Comedian im TV-Gespräch mit Johannes B. Kerner die Rintelnerin dann erneut und diesmal ganz bewusst, so Bredemeier. "Pocher wurde von Kerner konkret auf die Zahlung angesprochen. Statt sich zu entschuldigen, hat er die Gelegenheit genutzt, sich im TV zu profilieren, indem er Frau Gottschalk abermals und vorsätzlich beleidigte." Nach Ansicht des Juristen zeige das rücksichts- und niveaulose Verhalten des 30-Jährigen, dass dieserseine vermeintlich witzigen Lästerattacken gegen Gottschalk gutheiße und als Werbung für sich nutzen wolle. "Wir hoffen, dass das Bückeburger Landgericht durch eine Verurteilung Pocher die Leviten liest. Volljährig ist er ja", betont Bredemeier. Nur ein hohes Schmerzensgeld könne den Prominenten in Zukunft davon abhalten, andere Menschen öffentlich zu demütigen. "Diesmal soll es ihm auch wehtun."
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2021
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.