Der Grund für die ganze Aufregung: Vor etwa zwei Wochen war in den "Amtlichen Bekanntmachungen" des Amtsgerichtes in unserer Zeitung von der "Zwangsversteigerung des Wohn- und Geschäftshauses am Marktplatz 15" die Rede.
Das ist so jedoch nicht richtig, sagt Brigitte Wowra und erklärt: Als ihr Vater, der ehemalige Apothekeninhaber Dr. Dieter Wowra vor fünf Jahren gestorben sei, habe sich eine Erbengemeinschaft aus acht Personen gegründet, in dessen Besitz das Haus gefallen sei, erläutert Brigitte Wowra den Hintergrund. Sie selbst sei Teil der Gemeinschaft. Da sieben der acht Erben nicht in Rinteln ansässig seien und keinerlei Interesse an dem Haus hätten, soll die Gemeinschaft so schnell wie möglich aufgelöst werden. Sie selbst plane nun - als einzige Rintelnerin - das Gebäude zu ersteigern, um alleinige Besitzerin zu werden. "Für das Management des Hauses ist es besser, wenn es nur einem gehört", schildert sie ihre Entscheidung. Für die Apotheke, den Augenoptiker sowie die vermieteten Wohnungen, welche sich in dem Gebäude befinden, werde sich jedoch überhaupt nichts ändern.
Das Rintelner Amtsgericht, das die "Amtlichen Bekanntmachungen" veranlasst, räumt das Versehen ein: "Eigentlich hätte zu der Überschrift ,Zwangsversteigerung' noch der Zusatz ,zur Aufhebung einer Gemeinschaft' gehört", erklärte gestern Rechtspflegerin Silke Scharff auf Anfrage unserer Zeitung. Da jedoch in mehr als 95 Prozent der Fälle Vollstreckungsversteigerungen, also reine Zwangsversteigerungen, vorliegen, sei dieser Zusatz vermutlich übersehen worden. In den nächsten Tagen werde die Bekanntmachung erneut veröffentlicht, versichert die Rechtspflegerin. Und dann in der exakten Begrifflichkeit.
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