Rinteln/Bückeburg (maf).
Acht Monate nach dem Einbruch in das Fotofachgeschäft Struck hat das Landgericht Bückeburg drei Täter mit Bewährungsstrafen von sechs, neun und zwölf Monaten belegt. Bei dem nächtlichen Einbruch erbeuteten die 22 bis 25 Jahre alten Männer 32 Kameras und ein Fernglas im Gesamtwert von 7600 Euro.
Mit ihrem Urteil bestätigte die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Friedrich von Oertzen im Wesentlichen die erstinstanzliche Entscheidung des Rintelner Amtsgerichtes. Gleichzeitig verwarf die Kammer die Berufungen der Angeklagten und auch die der Staatsanwaltschaft, die für zwei bereits erheblich aufgefalleneMänner Freiheitsstrafen ohne Bewährung gefordert hatte. Gegen einen vierten Tatbeteiligten - auch er war in erster Instanz mit einer Bewährungsstrafe davongekommen - wird demnächst verhandelt.
Der Fall: Am 19. Dezember 2006 trafen sich die Angeklagten, zwei Mädchen und ein weiterer Jugendlicher gegen 14 Uhr in einer Rintelner Wohnung. Bis in die frühen Morgenstunden feierten die jungen Leute mit reichlich Bier und Wodka, rauchten Haschisch, konsumierten Ecstasy und Amphetamine. In der Nacht kamen sie auf die Idee, in ein lohnendes Objekt einzubrechen, um die Beute zu Geld zu machen. Zu Fuß zogen die vier Rintelner zum Markt und drangen in das Fotogeschäft ein. Dabei hoben drei Täter ein schweres Rollgitter hoch, so dass ihr Kumpel darunter hindurch kriechen konnte. Der 25-Jährige warf dann einen Pflasterstein in das Schaufenster und trat noch einmal gegen die Scheibe (zusätzlicher Schaden: 3500 Euro). Anschließend entwendete er die Kameras aus den Auslagen. Mit einer Tasche und einem Rucksack transportierten die Rintelner die Geräte ab, liefen zur Wohnung zurück und sichteten dort die Beute.
Schon kurz nach dem Einbruch gerieten sie ins Visier der Fahnder. Es hatte sich ein Zeuge gemeldet, dem Gegenstände aus dem Diebesgut angeboten worden waren. Ein Teil der Beute konnte zurückgegeben werden.
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