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18 Monate Jugendstrafe / Nun Kronzeuge

Bewährung für "miesen Dealer"

Eilsen/Bückeburg (ly). Plaudern statt Knast: Zu verlockend ist die im Betäubungsmittelgesetz verankerte Kronzeugenregelung. Wer mit Drogen zu tun hat und über Hintermänner auspackt, darf auf Milde hoffen. Eher moderate Sanktionen werden da in Aussicht gestellt, Gerichte können sogar ganz von Strafe abgesehen. Der Preis, den Straftäter für dieses Entgegenkommen zahlen: Angst vor Rache kann zum ständigen Begleiter werden.

veröffentlicht am 22.01.2007 um 00:00 Uhr

22. Januar 2007 00:00 Uhr

Eilsen/Bückeburg (ly). Plaudern statt Knast: Zu verlockend ist die im Betäubungsmittelgesetz verankerte Kronzeugenregelung. Wer mit Drogen zu tun hat und über Hintermänner auspackt, darf auf Milde hoffen. Eher moderate Sanktionen werden da in Aussicht gestellt, Gerichte können sogar ganz von Strafe abgesehen. Der Preis, den Straftäter für dieses Entgegenkommen zahlen: Angst vor Rache kann zum ständigen Begleiter werden.

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Einen Drogenhändler (19) aus Eilsen hat die Kronzeugenregelung vor einem dauerhaften Aufenthalt im Gefängnis bewahrt. Vom Bückeburger Jugendschöffengericht wurde der Heranwachsende jetzt zwar wegen Handels mit Betäubungsmitteln in 128 Fällen verurteilt, er kommt jedoch mit 18 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung davon. Verbunden ist die Entscheidung allerdings mit strengen Auflagen. So muss der Rauschgiftsüchtige unter anderem 250 Stunden gemeinnützig arbeiten, sich einer Drogen- und Psychotherapie unterziehen sowie versuchen, seinen Hauptschulabschluss nachzuholen. Staatsanwalt Reinhard Meffert sprach von "massiven Verbrechen" und nannte den Angeklagten "einen miesen Dealer, der zum eigenen Vorteil Drogen verkauft und andere vergiftet hat". Ungefähr ein Jahr lang hatte der junge Mann pro Monat etwa 800 bis 1000 Gramm Haschisch umgesetzt. Sein Kundenstamm umfasste nach Erkenntnissen der Anklagebehörde rund 20 Abnehmer. Als Erwachsener wäre der Arbeitslose wohl hinter Gittern gelandet. Auch Verteidiger Karl-Friedrich Stock erkannte "schwerste Straftaten, die andere Menschen gefährden können". Angesichts deutlicher Reifeverzögerungen kam Stocks Mandant jedoch in den Genuss des milden Jugendstrafrechts, das den Erziehungsgedanken betont. Nach seiner Festnahme im Oktober vergangenen Jahres, verbunden mit knapp einer Woche in Untersuchungshaft, hatte der 19-Jährige sich als Kronzeuge zur Verfügung gestellt und die Namen von mutmaßlichen Hintermännern genannt. Dies hat zu weiteren Verfahren geführt, macht besagte Hintermänner aber auch ziemlich sauer. Erst kürzlich soll es in der Drogenszene zu einer Messerstecherei gekommen sein, wie vor Gericht bekannt wurde. "Sie sind nicht schutzlos", beruhigte Richter Dr. Dirk von Behren den Angeklagten. "Wenden Sie sich an die Staatsanwaltschaft oder an mich." Staatsanwalt Meffert versicherte: "Wir werden das interessiert aufgreifen."

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