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Antrag gestellt / Fünf einzelne Förderbereiche

Bei Bedarf in der Grundschule fördern

Obernkirchen (rnk). Die Grundschule Obernkirchen will künftig eine "sonderpädagogische Grundversorgung" anbieten. Einen entsprechenden Antrag mit einem Konzept zur Sprachförderung hat die Schulleitung jetzt über die Stadt an das Niedersächsische Kultusministerium gestellt.

veröffentlicht am 19.01.2007 um 00:00 Uhr

19. Januar 2007 00:00 Uhr

Obernkirchen (rnk). Die Grundschule Obernkirchen will künftig eine "sonderpädagogische Grundversorgung" anbieten. Einen entsprechenden Antrag mit einem Konzept zur Sprachförderung hat die Schulleitung jetzt über die Stadt an das Niedersächsische Kultusministerium gestellt.

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Hinter dem Antrag verbirgt sich die Möglichkeit, dass Kinder künftig in der Grundschule bleiben, wenn sie sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Ihnen wird dann dort von Lehrkräften der Förderschule geholfen. Pro Grundschulklasse sollen zwei Förderschullehrerstunden bereitgestellt werden. Zwar sind die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt noch nicht bekannt, aber der Schulausschuss erteilte dem Antrag seine Zustimmung. Die Gesamtkonferenz der Schule hatte bereits im Juni mit 24 Ja-Stimmen und einer Enthaltung für den Antrag gestimmt. Das von Rektor Claus-Dieter Gnad vorgelegte Konzept gliedert sich in fünf Förderbereiche. Bei der Sprachförderung im Kindergarten wird täglich eine Stunde im Kindergarten unterrichtet, über die Schule können Materialien beschafft und dort eingesetzt werden. Außerdem sind die Informationen der Erzieherinnen wichtig, um Stärken und Schwächen der Kinder zu erkennen und die Sprachdefizite aufzuarbeiten. Schüler nichtdeutscher Herkunft - das sind rund 60 - werden in Kleingruppen gefördert. Schwerpunkte sind die Aufarbeitung von grammatischen Defiziten, die Entwicklung sprachlicher Kompetenz, die Förderung der Rechtschreibung und im Einzelfall das Erlernen der deutschen Sprache. Bei der Förderung von Schülern mit Lerndefiziten wird sie stark fach-und themenbezogen ausfallen. Vor allem Deutsch und Mathematik werden gefördert. Kinder mit einer Lernbehinderung sollen aufgefangen werden, um sie in ihren Leistungen zu stabilisieren; damit könne eine "Separierung" in eine Förderschule vermieden werden. Soll heißen: Die Kinder bleiben in der Grundschule. Dabei kann durchaus klassenübergreifend gearbeitet werden, um Lernbehinderungen gleicher Art in Kleingruppen aufzufangen. Punkt fünf des Förderkonzeptes ist die Förderung im Bereich Deutsch zur Schulung der zentralen Hörverarbeitung. Die Grundschule war 1995 mit einem bundesweit einmaligen Pilotprojekt in diesem Bereich gestartet und greift jetzt erneut auf das benötigte Equipment zurück: Es ist bereits vorrätig.

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