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Stallpflicht bringt für Züchter von Wassergeflügel große Probleme mit sich / Kontakt mit Behörde aufnehmen

Ausnahmeregelung für Gänse und Enten möglich

Landkreis (pj). Die Stallpflicht für das Geflügel bringt für einige Züchter große Probleme mit sich. Hühner und Zwerghühner einzusperren, ist zwar weit weg von einer artgerechten Haltung, in der jetzigen Situation aber eher machbar, als Wasser- oder Wasserziergeflügel in Ställen zu halten. Problematisch wird es demnach beiEnten und Gänsen. Diese Tiere brauchen eine Wasserfläche, um befruchten zu können. Der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter mit Präsident Wilhelm Riebninger an der Spitze kritisiert, dass von den Politikern an dieser Stelle zu kurz gedacht werde.

veröffentlicht am 17.02.2006 um 00:00 Uhr

17. Februar 2006 00:00 Uhr

Landkreis (pj). Die Stallpflicht für das Geflügel bringt für einige Züchter große Probleme mit sich. Hühner und Zwerghühner einzusperren, ist zwar weit weg von einer artgerechten Haltung, in der jetzigen Situation aber eher machbar, als Wasser- oder Wasserziergeflügel in Ställen zu halten. Problematisch wird es demnach beiEnten und Gänsen. Diese Tiere brauchen eine Wasserfläche, um befruchten zu können. Der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter mit Präsident Wilhelm Riebninger an der Spitze kritisiert, dass von den Politikern an dieser Stelle zu kurz gedacht werde.

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Für die Züchter von Gänsen und Enten bleibt die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung zu beantragen. "Wir empfehlen Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt aufzunehmen. Es gibt hier die Lösung, die Tiere außerhalb des Stalls zu halten, allerdings mit einigen Auflagen. Diese müssten mit dem Amtsveterinär vor Ort abgestimmt werden, heißt es in der Mitteilung des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter an seine Mitglieder. Wird eine Genehmigung erteilt, muss der Geflügelhalter monatlich mindestens eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchführen und tierärztlich dokumentieren lassen. Außerdem müssen die Tiere bis zum 30. April mindestens ein Mal serologisch auf Antikörper gegen das Influenza-A-Virus der Sub­Typen H 5 und H 7 untersucht werden. Enten und Gänse sind in dieser Zeit vom übrigen Geflügel getrennt zu halten, heißt es in den Bestimmungen. Für die Rassegeflügelzüchter steht fest, die Nachzucht wird geringer ausfallen müssen. Denn sie gehen davon aus, dass die Tiere ab Mai zwar wieder im Grünen laufen dürfen, mit der Aufstallpflicht aber im Herbst wieder zu rechnen ist. Die Tauben sind weiterhin nicht betroffen, sie dürfen frei fliegen.



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