Ab dem 30. April 2021 darf sämtliches im Landkreis Hameln-Pyrmont gehaltenes Geflügel wieder in Freilandhaltung gehalten werden. Es wird weiterhin um besondere Wachsamkeit gebeten, da das Geflügelpestgeschehen noch nicht vollständig abgeklungen ist. Weitere Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen sowie zur aktuellen Lage des Seuchengeschehens können auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Institutes (www.fli.de) oder des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.tierseucheninfo.niedersachsen.de) eingesehen werden.
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