Handball (hga).
Nach der Selbstanzeige zweier Verantwortlicher vom Frauenhandball-Regionalligisten HS Bückeburg 04 (wir berichteten) hat der Norddeutsche Handball-Verband am vergangenen Wochenende Anklage erhoben und Strafen beantragt.
HSB-Manager Bernd Schramme und Torsten Baier als Co-Trainer hatten sich wegen Passvergehens selbst angezeigt. Mittlerweile ist mit Jannis Prelle ein Dritter in die Mühlen des Verbandssportgerichtes geraten. Für insgesamt vier Spiele wirft der NHV Schramme, Baier und Prelle das Passvergehen vor und beantragte folgende Strafen: Jeweils sechs Monate Sperre für Baier und Prelle, 30 Monate Sperre und eine weitere dreijährige Sperre die Ausübung eines Amtes im Bereich des NHV betreffend sowie 1000 Euro Geldstrafe für Schramme.
Die Selbstanzeige basierte auf der Tatsache, dass in den Spielen gegen den SC Germania List und gegen die HSG Magdeburg 2000 II eine Spielerin unter dem Namen und mit dem Pass einer anderen Spielerin eingesetzt wurde. Diesen Tatbestand räumen Schramme und Baier nach wie vor ein. Der NHV hat vier Spielberichtsbögen ermittelt, in denen dieser Pass auftaucht. Damit kommt Prelle ins Spiel. Ihm wird vorgeworfen, diesen - später gefälschten - Pass sowie die Spielerin eingesetzt zu haben.
Im Spiel gegen die HSG Isenhagen saß Prelle als Verantwortlicher auf der HSB-Bank, weil Schramme und Baier verhindert waren. Prelle trug einfach alle Pässe die in der Mappe waren, in den Spielberichtsbogen ein, darunter auch den - später - gefälschten. Die betreffende Spielerin war aber in dem Spiel nicht dabei. "Jannis ist ersteinmal ein armer Hund, weil er gar nichts gemacht hat. Er hat den Pass aus Versehen mit eingetragen", stellt Schramme fest und kündigt an, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um Prelle vor einer Bestrafung zu bewahren. Prelle sei unwissentlich in die Sache geraten, so Schramme, und könne daher nicht be-straft werden. "Das kann auch der NHV nicht wollen", gibt Schramme der Hoffnung Ausdruck, dass Prelle ohne Strafe bleibt.
Im Falle von Baier ist die Sache klar, in den betreffenden Spielen wurde eine Spielerin mit gefälschtem Pass eingesetzt. "Ich muss das akzeptieren, ich habe den Bogen unterschrieben", Baier steht weiterhin zu seiner Mitschuld an der ganzen Angelegenheit.
Schramme selbst wird die Täuschung im Falle der Begegnung gegen den Harpstedter TB vorgeworfen. Hier wird es nun kompliziert. Schramme hat den Spielberichtsbogen unterschrieben, der betreffende Pass ist eingetragen und noch vor Spielbeginn wieder gestrichen worden, da die Spielerin zu diesem Zeitpunkt verletzungsbedingt nicht anwesend war. Dazu ist eben die Spielerin, die später gegen List und Magdeburg mit diesem Pass unberechtigt eingesetzt wurde, als Betreuerin eingetragen und saß während des gesamten Spieles auf der Bank. "Ich übernehme für alles die moralische Verantwortung, aber in dem mir persönlich vorgeworfenen Fall bin ich faktisch unschuldig", erklärt Schramme.
So besteht nach Lage der Dinge die Möglichkeit, dass am Ende Torsten Baier als einziger bestraft wird. "Natürlich lasse ich Torsten nicht im Regen stehen", versichert Schramme.
Niedere Beweggründe weist Schramme für sich und Baier zurück, es sollte nur der Mannschaft geholfen werden, "damit es nicht ganz so schlimm wird". "Das Passvergehen ist so gesehen mein erstes persönliches Vergehen gegenüber einer bestehenden Rechtsordnung im Sport", führt Schramme weiter aus, sieht in der gegen sich beantragten hohen Strafe "reine Willkür" seitens des NHV.
Imübrigen sehe die Rechtsordnung des NHV eine Bestrafung für reine Mitwisserschaft nicht vor, so Schramme. "Ich bin genauso Schuld wie Torsten. Aber wir haben beide den Pass nicht gefälscht", sagt Schramme. Da kommt "der große Unbekannte" ins Spiel, wie sich das im Verfahren auswirkt, ist abzuwarten. Schramme bleibt dabei, moralisch eine Mitschuld zu tragen, in dem ihm vorgeworfenen Fall aber nicht belangt werden zu können. Allerdings würde Schramme eine Strafe ähnlich der für Baier beantragten sechsmonatigen Sperre akzeptieren.
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2023
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.