Sollten Eltern schulpflichtiger Kinder keine Benachrichtigung erhalten haben, bittet die Grundschule um telefonische Mitteilung unter (05751) 2663. Sollte das Büro nicht besetzt sein, sprechen Sie Adresse und Telefonnummer bitte auf den Anrufbeantworter. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder in die erste Klasse aufgenommen werden, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007 das sechste Lebensjahr vollenden und die Bedingungen für schulisches Lernen erfüllen. Es ist jeweils eine Geburtsurkunde vorzulegen.
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