Abholservice nur für gastronomische Betriebe erlaubt
Aus begründetem Anlass weist der der Landkreis Holzminden als Verfügungsbehörde darauf hin, dass ein Abholservice nur für gastronomische Betriebe statthaft ist. Die entsprechende Verfügung besagt ausdrücklich, dass ein Abholservice nur für Gegenstände des täglichen Bedarfs möglich ist. Elektrogeräte, Blumen oder Textilien gehören dazu nicht.