Im März 2005 erschien der Angeklagte in einer Rintelner Gaststätte und fragte den Betreiber, ob er dort die Taufe seines Sohnes feiern könne. Der Gastronom stimmte zu, sagte aber, er mache das nur, weil er den Vater des 49-Jährigen kannte.
Nach dem Fest mit 70 Personen, 200 Litern Bier und teurem Whisky blieb die Rechnung allerdings unbeglichen. Der geprellte Gastronom fand lediglich eine Anzahlung von 200 Euro in seinem Briefkasten. Er sprach den Arbeitslosen auf das fehlende Geld an, wurde aber immer wieder vertröstet. "Dann versprach er, 100 Euro monatlich zu zahlen", erinnerte sich der Gastronom. Bis heute ist es allerdings bei diesem Versprechen geblieben.
Am ersten Prozesstag schilderte der Angeklagte eine etwas andere Version des Geschehens. Danach sollte der heute 49-Jährige für das Essen und ein Taufpate für die Getränke aufkommen. Die aktuelle Adresse dieses Taufpaten kannte er jedoch nicht. Eine Einlassung, die ihm Richter Rost nicht glaubte.
Der zweite Verhandlungstag fand ohne den Angeklagten statt. Der Vorsitzende Richter verkündete das Urteil in Abwesenheit des Arbeitslosen.
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2021
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.