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Vor Gericht: Leblos auf Fahrersitz - Busfahrer verständigt die Polizei / Führerscheinsperre

3,1 Promille: 40-Jähriger schläft am Steuer ein

Rinteln (maf). Die Trunkenheitsfahrt eines 40-jährigen Arbeiters hat der Rintelner Amtsrichter Christian Rost jetzt mit einer Geldstrafe von 900 Euro und einer Führerscheinsperrfrist von noch vier Monaten geahndet. Der Ostwestfale hatte vor neun Monaten zunächst einen Toyota am Straßenrand bei Todenmann abgestellt, schlief dann in diesem Auto ein und wurde schließlich mit 3,16 Promille im Blut von der Polizei geweckt.

veröffentlicht am 20.02.2009 um 15:42 Uhr

20. Februar 2009 15:42 Uhr

Rinteln (maf). Die Trunkenheitsfahrt eines 40-jährigen Arbeiters hat der Rintelner Amtsrichter Christian Rost jetzt mit einer Geldstrafe von 900 Euro und einer Führerscheinsperrfrist von noch vier Monaten geahndet. Der Ostwestfale hatte vor neun Monaten zunächst einen Toyota am Straßenrand bei Todenmann abgestellt, schlief dann in diesem Auto ein und wurde schließlich mit 3,16 Promille im Blut von der Polizei geweckt.

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Der Fall: Im Oktober vorigen Jahres war ein Busfahrer nachmittags auf der Landesstraße zwischen Todenmann und Kleinenbremen unterwegs. Gegen 15 Uhr sah er den Toyota, der mit eingeschaltetem Licht etwa einen Meter neben der Fahrbahn am Straßenrand stand. Er bemerkte auch, dass eine Person auf dem Fahrersitz lag. Als der Busfahrer gegen 16 Uhr auf seiner Rücktour erneut an der Stelle vorbeikam, war der Toyota samt Insasse immer noch da. Der Busfahrer machte sich Sorgen, dass dem Mann etwas passiert sein könnte und verständigte die Polizei. Die Polizeibeamten trafen wenig später ein, weckten den schlafenden Arbeiter und entdeckten im Fußraum des Toyotas eine leere Flasche Jägermeister. Der stark alkoholisierte 40-Jährige sagte dann aus, seine Frau habe ihn hierher gefahren und jogge nun. Die Polizisten glaubten ihm diese Angaben allerdings nicht. Deshalb riefen sie bei seiner Familie an: Die Tochter berichtete ihnen, ihre Mutter halte sich bei einer Nachbarin auf. Auf der Fahrt zur Wache erzählte der Mann dann, er habe schon morgens getrunken und das Auto abgestellt, weil er aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr fahren konnte. Vor Gerichtäußerte sich der Angeklagte nicht zu dem Vorwurf. Unklar blieb, wann und wie viel er getrunken hatte. Ein medizinischer Sachverständiger errechnete für eine Flasche Jägermeister einen Promillewert von 2,3. Selbst wenn man zugunsten des Arbeiters annehmen würde, er hätte den Kräuterschnaps erst nach dem Anhalten getrunken, bliebe ein Promillewert von 0,86. Richter Christian Rost folgte mit seinem Urteil dem Antrag von Anklagevertreter Dieter Liese.

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